Sein oder Nichtsein: Die HOAI nach dem EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof hat sich mit Urteil vom 04.07.2019 mit der Wirksamkeit der HOAI auseinandergesetzt. Wer gedacht hatte, damit sei nun geklärt, dass die HOAI grundsätzlich nicht mehr anzuwenden sei, irrt jedoch. Schon in der Woche nach Ergehen des EuGH-Urteils haben zwei Oberlandesgerichte diametral unterschiedliche Entscheidungen dazu getroffen, ob die HOAI zwischen Teilnehmern des Rechtsverkehrs nun weiter als zwingendes Preisrecht anzuwenden sei oder nicht.
„Einmal mehr beweisen Juristen, dass auch der Spruch eines obersten Gerichts nicht das Ende der Debatte sein muss.“
Sebastian Heene, Rechtsanwalt + Bauingenieur, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht