Skip to main content

Blog

Bürgschaften am Bau. Häufig sinnlos.

Weit verbreitet ist in Bau- und Anlagenverträgen die Vereinbarung von Sicherheiten. Zumeist werden diese als durch Bürgschaften zu stellend vereinbart oder aber es wird dem Auftragnehmer eingeräumt, vereinbarte Sicherungseinbehalte gegen Bürgschaft abzulösen.

Rein tatsächlich kommt es aber sehr selten dazu, dass der Bürge eintritt. Das liegt daran, dass es eine Vielzahl juristischer Fallstricke gibt, die die Verpflichtung des Bürgen zur Zahlung zunichtemachen. Eine falsche Klausel zu verwenden, wiegt den Auftraggeber also zu Unrecht in Sicherheit, wenn sich der Bürge im Falle seiner Inanspruchnahme erfolgreich seiner vermeintlichen Verpflichtung entziehen kann.

 

Weiterlesen

Abrechnung gekündigter Pauschalverträge

Ein Buch mit sieben Siegeln

Immer wieder kommt es vor, dass Bauverträge aufgrund von Spannungen zwischen den Vertragsparteien oder aufgrund von Schlechtleistungen durch Kündigung, Rücktritt oder sonstige Auftragsentziehung vorzeitig beendet werden. Die Abrechnung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen ist bei Einheitspreisverträgen trivial. Ausgesprochen schwierig ist dagegen die Abrechnung vorzeitig beendeter Pauschalverträge. Häufig gehen Bauunternehmen in einem solchen Fall dazu über, quasi einem Einheitspreisvertrag entsprechend abzurechnen. Die Einheitsbepreisung wird dabei zumeist entweder aufgrund einer von Anfang an vorhandenen Urkalkulation angesetzt oder auf Basis einer nachträglich erstellten Urkalkulation. Beides ist falsch.

Bauherren müssen im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf der Hut sein, wenn Baufirmen auf hinterlegte Urkalkulationen oder gar auf nachträglich erstellte Urkalkulationen zurückgreifen wollen.

Dipl.-Ing. Sebastian Heene, Rechtsanwalt + Bauingenieur, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 

 

Weiterlesen

Kostenvorschuss zur Mangelbeseitigung doch auch vor Abnahme?

Durchsetzung von Kostenvorschüssen zur Mangelbeseitigung doch vor Abnahme?

Der BGH hat mit Urteil vom 19.01.2017 entschieden, dass es keine Gewährleistungsansprüche vor Abnahme gibt, vor allem aber nicht den sehr praxisrelevanten Anspruch auf Kostenvorschuss für die Beseitigung von Mängeln durch den Besteller im Zuge der Selbstvornahme. 

Wie bei einer derart grundlegenden Änderung der Rechtsprechung abzusehen war, wurde eine Vielzahl rechtlicher „Baustellen“ neu aufgerissen, hinsichtlich derer man sich zuvor Jahrzehnte lang in Sicherheit wähnte. 

Wie bei einer derart grundlegenden Änderung der Rechtsprechung abzusehen war, wurde eine Vielzahl rechtlicher „Baustellen“ neu aufgerissen, hinsichtlich derer man sich zuvor Jahrzehnte lang in Sicherheit wähnte.

Antonie Lehmeier, Rechtsanwältin

Weiterlesen

Umlageklausel für Bauschuttentsorgung unwirksam

Vorsicht mit Umlageklauseln!

In vielen Bauverträgen finden sich Regelungen dazu, dass Baustellengemeinkosten, die vom Bauherren aufgebracht oder verauslagt werden, nach bestimmten Prozentsätzen auf die Werkunternehmer umgelegt werden und damit deren Werklohnanspruch entsprechend mindern. Solche Klauseln finden sich häufig für Baustrom, Bauwasser, Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung genannt) und Abfallbeseitigung. Mit der Wirksamkeit solcher Klauseln hat sich das OLG Brandenburg mit Urteil vom 20.08.2020 auseinandergesetzt. Im entschiedenen Fall ging es vordergründig um eine Umlageklausel (nicht nur) für Schutt/-Abfallbeseitigung.

Nicht jedes Element der Preisgestaltung kann frei vereinbart werden. Keine generalisierende Umlagen für Leistungen, von denen der Unternehmer nichts hat.

Dipl.-Ing. Sebastian Heene, Rechtsanwalt + Bauingenieur, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Weiterlesen

Erleichterte Durchsetzung von Verzögerungsnachträgen?

Entschädigungsansprüche ausführender Unternehmen bei gestörtem Bauablauf?

Der Eintritt von Bauablaufstörungen ist in Anbetracht zumeist zu ambitionierter Terminwünsche der Bauherrn heute eher die Regel als die Ausnahme. Da wird jede Störung zum Zankapfel. Und wie immer geht es ums Geld. Der BGH hat einmal mehr ein Machtwort in seit ewigen Zeiten unter Juristen umstrittene Fragen gezogen.

Der BGH bringt eine Erleichterung für die Durchsetzung von Verzögerungsnachträgen. Zugleich wird der Umfang der Ansprüche aber eingeschränkt. Es gibt also weniger Geld, das ist dafür aber leichter zu erstreiten. 

Annette Ganser, Rechtsanwältin

Weiterlesen