Die Tätigkeit als Aushilfe in einer Rechtsanwaltskanzlei setzt zwar keine Fachausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirtin voraus, aber dennoch eine ganze Reihe besonderer Spezifikationen. Dazu gehören strukturierte Arbeitsweise, Zuverlässigkeit und Mitdenken.