Geprüfte Rechtsfachwirtin und Rechtsanwaltsfachangestellte
Zertifizierte Sachbearbeiterin für privates Baurecht
Die Qualifikation als Geprüfte Rechtsfachwirtin stellt einen akademischen Abschluss dar. Er entspricht der Niveaustufe 6 (von insgesamt 8) des europäischen Qualifikationsrahmens, und steht damit auf der gleichen Stufe wie ein universitärer Bachelor-Abschluss (Niveau 7 entspricht einem "Master"-Abschluss, Niveau 8 einer Promotion). Das Berufsbild Rechtsfachwirtin ist gesetzlich geregelt in der RechtsfachwirtsPrüfVO.
Nach der Ableistung mehrjähriger Berufspraxis als Rechtsanwaltsfachangestellte erstrecken sich die besonderen/zusätzlichen Fähigkeiten von Rechtsfachwirtinnen unter anderem auf dienstleistungsorientierten Umgang mit Mandanten und Dritten, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Zwangsvollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts, Organisation, Rechnungswesen, eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Kostenfestsetzungsverfahren, eigenverantwortlichen Personaleinsatz, und vieles mehr.
Kurz gesagt: Die Tätigkeit einer Rechtsfachwirtin ist qualitativ sehr der anwaltlichen Tätigkeit angenähert.
Die außerdem erworbene Zertifizierung als Sachbearbeiterin für privates Baurecht basiert auf einer mehrtägigen Zusatzausbildung im materiellen Bau- und Architektenrecht. Diese Fortbildung setzt bereits profundes Vorwissen auf dem Gebiet des Baurechts voraus, das umfassend erweitert und vertieft wird. Die Zertifizierung wird durch eine anspruchsvolle Prüfung, die auf den Inhalten der Fortbildung aufbaut, erworben.
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsfachwirtin
Zertifizierte Sachbearbeiterin für privates Baurecht
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