Im Baurecht bezieht sich die Wohnungsübergabe auf den Zeitpunkt, an dem eine neu errichtete oder renovierte Wohnung dem Eigentümer übergeben wird. Die Wohnungsübergabe ermöglicht den Beginn der Nutzung und den Einzug in die Wohnung. Dabei werden in der Regel verschiedene Aspekte überprüft und dokumentiert, wie der bauliche Zustand, eventuelle Mängel, Ausstattungsmerkmale und gegebenenfalls vereinbarte Sonderwünsche.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!