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Beratung

In vielen Fällen gelingt es durch frühzeitige rechtliche Beratung, Streitigkeiten gar nicht entstehen zu lassen, zu deeskalieren oder wenigstens vorläufig so zu regeln, dass es nicht zu negativen Konsequenzen für das Bauvorhaben kommt.

Denn meistens ist es sinnvoller, zu vermeiden, dass ein Schaden überhaupt entsteht, als im Nachhinein zu streiten, wer den Schaden denn nun zu tragen haben soll. Pragmatismus dient hier regelmäßig den Mandanteninteressen am besten.

Wenn Sie etwa beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen, ist es schon allein wegen der großen finanziellen Belastung, die damit einhergeht, sinnvoll, sich vorher zum Vertrag und zum Procedere beraten zu lassen. Nichts ist unbefriedigender, als wenn Sie sich fragen müssen, wieso Sie sich nicht schon vorab haben beraten lassen.

Streitschlichtung führen wir auch im Rahmen sogenannter Adjukation/Adjudikation durch. Dabei handelt es sich um eine baubegleitende Streitvermeidungsmöglichkeit unter Heranziehung von Baujuristen und Sachverständigen. Dabei kommt den Parteien zugute, dass drei unserer Anwälte zugleich Bauingenieure sind.

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