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Prozessfinanzierung

Seit dem Jahrtausendwechsel gibt es die neue Dienstleistung der Prozessfinanzierung. Das Finanzierungsunternehmen übernimmt dabei das Kostenrisiko eines Rechtsstreits gegen eine Erfolgsbeteiligung.

Beim Obsiegen im Prozess werden dann regelmäßig zuerst die Kosten abgedeckt und der Restbetrag zwischen Prozessfinanzierer und Mandant aufgeteilt. Die Erfolgsbeteiligung liegt derzeit meist bei 20 % bis 25 %.

Wichtig ist, dass die Kosten auch übernommen werden, wenn zwar gewonnen wird, das Geld aber nicht beitreibbar ist (z. B. Insolvenz des Schuldners). Allerdings werden nur Aktivprozesse finanziert, d. h., wenn Sie Kläger sind.

Da die Prozessfinanzierungsunternehmen natürlich Gewinn machen möchten, finanzieren sie meistens nur Rechtsstreite, bei denen sie die Chancen für relativ aussichtsreich halten. Vorteil für den Mandanten ist dabei, dass auch die Juristen des Prozessfinanzierers seinen Fall fachlich (aber auch kaufmännisch) prüfen. Aber auch der Anwalt profitiert häufig, da die meisten Prozessfinanzierer zusätzliche Gebühren für den Fall des Zustandekommens des Geschäfts übernehmen.

Voraussetzung einer Finanzierung ist meist ein Mindeststreitwert von EUR 50.000.-, teilweise auch höher. Bei manchen Unternehmen ist die Erfolgsbeteiligung gestaffelt (z.B. 25 % bis EUR 500.000.-, 20 % für den übersteigenden Betrag).

Derzeit sind unserer Kenntnis nach folgende Prozessfinanzierer am Markt tätig: