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Adjukation

Unter Adjukation (teilweise auch Adjudikation genannt) versteht man eine Konfliktbewältigungsstrategie, die vor einer finalen Konfliktlösung ansetzt. D. h. ein neutraler Adjukator wird von den beteiligten Parteien des Konflikts eingesetzt, vorläufige Regelungen zu treffen, die im Interesse der Erreichung des gemeinsamen Vertragszwecks sinnvoll sind.

Dabei hat er gleichzeitig die Interessen der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und für Sicherung zu sorgen.

Klassisches Anwendungsgebiet einer Adjukation ist das Bauen. Bei der Vielzahl von Baubeteiligten und der kaum enden wollenden Variabilität auftretender Konflikte ist es sinnvoll, das große Ganze, also die Fortführung des Bauvorhabens als übergeordnetes Interesse in den Vordergrund zu stellen. Der Adjukator trifft hierzu vorläufige Regelungen, die Baustillstände und damit erhebliche Schadenseintritte zu vermeiden helfen. Dabei bleiben den Beteiligten ihre Rechtspositionen jedoch vollkommen erhalten, jedoch mit der Maßgabe, dass während der Bauzeit die vorläufige Maßnahme der Adjukation anerkannt und befolgt wird, im Nachhinein jedoch den Parteien der Gang zu den ordentlichen Gerichten offensteht, falls noch gewünscht.

Da die Adjukation kein staatlich geregeltes Verfahren ist, muss sie vertraglich vereinbart werden, und zwar natürlich am Besten bereits bei Vertragsschluss und nicht erst nachträglich, was neuen Konfliktstoff in sich trüge und wodurch wertvolle Zeit verloren ginge. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abfassung von Adjukationsklauseln, zu denen wir seit langem raten.

Sie können und sollten schon bei Vertragsschluss festlegen, wer von den Vertragspartnern als Adjukator festgelegt wird. Bei uns können sie aus einem Personenpool wählen, in dem mehrere Mediatoren, mehrere Rechtsanwälte, die zugleich Bauingenuer sind, mehrere Fachanwälte und Sachverständige geführt sind. Der schnelle Zugriff auf möglichst hohe Kompetenz kann den Fortgang der Baustelle am besten ermöglichen.

Vorteil einer Adjukation gegenüber einem Schiedsgericht ist etwa:

  • weniger formelles Verfahren
  • schnellere, aber vorläufige Konfliktlösung
  • Praxisnähe
  • billiger, da nur ein Adjukator Kosten auslöst, statt sonst meist dreier Schiedsrichter
  • da ein nachfolgendes Verfahren bei den ordentlichen Gerichten möglich bleibt, steht den Parteien die Chance offen, Regressansprüche und Verjährungshemmung mit Streitverkündungen zu erreichen, was im Rahmen von Schiedsverfahren nicht möglich ist
  • bei Vertragsschluss kann ein sachkundiger Adjukator festgelegt werden, oder auch, dass dieser Sachverständige zuziehen kann
  • Bei Baustellen mit Auslandsbezug schließen Berufshaftpflichtversicherer von Planern teilweise den Versicherungsschutz aus, wenn Schiedsgerichtsklauseln vereinbart werden. Bei Adjukation gibt es derartige Ansätze zum Deckungsausschluss bislang nicht