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Kosten & Kostenrechner

Was sie als Mandant natürlich besonders interessieren muss, ist die Frage, was unsere Dienstleistungen eigentlich kosten. Wir handhaben dies in der Regel so, dass Sie zunächst im Rahmen eines Beratungsgesprächs (häufig bereits telefonisch) Ihren Fall schildern und wir diesen mit Ihnen rechtlich erörtern.

Danach lässt sich eine Ihrem Fall angemessene Vergütungsregelung stets finden, die Ihre und unsere Belange hinreichend berücksichtigt. Einem Rechtssuchenden sollte klar sein, dass ein gefragter (und daher mutmaßlich auch guter) Anwalt mehr kosten wird, als ein weniger gefragter. Am teuersten ist es allerdings, wegen eines schlechten Anwalts finanzielle Nachteile in der Hauptsache zu erleiden. Man wird sich deshalb nicht in erster Linie fragen müssen, ob man es sich leisten kann, den gefragten Anwalt zu mandatieren, sondern, ob man es sich leisten kann, ihn nicht zu beauftragen.

Außerdem gilt es auch zu beachten, dass unsere immobilienrechtliche Spezialisierung eine zügigere Bearbeitung derartiger Mandate ermöglicht, als dies bei weniger spezialisierten Kollegen der Fall sein mag.

Die Komplexität des anwaltlichen Gebührenrechts und damit auch des genannten Prozesskostenrechners bedingt mitunter Verunsicherung beim Mandanten. Sprechen Sie uns gerne auf eine Erläuterung der anfallenden Kosten an oder treffen Sie mit uns eine transparente Vereinbarung.

Soweit eine Abrechnung nach Zeithonorar vereinbart wird, profitieren Sie davon, dass wir gesplittete Stundensätze verwenden, d. h. Ihnen für Tätigkeiten des Sekretariats erheblich weniger Kosten entstehen als bei anwaltlicher Tätigkeit. Dabei kommt unseren Mandanten die besonders hohe Qualifikation unserer Sekretariatsmitarbeiterinnen zugute, die es ermöglicht, auch anspruchsvolle Tätigkeiten durch diese zu erledigen, wofür in anderen Kanzleien oft der teuerere Rechtsanwalt selbst tätig wird. Davon, dass wir mehrere Rechtsfachwirtinnen beschäftigen -ein Berufsbild, das einem Bachelor-Abschluss entspricht- profitieren also auch Sie als unser Mandant finanziell ganz erheblich.

Im Bereich der Tätigkeit vor Gericht stellen die gesetzlich im RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz) fixierten Gebühren die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Untergrenze dar (siehe hierzu auch den Prozesskostenrechner, den Sie im Menü erreichen) . Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist auch der Hinweis, dass, wenn nicht eine Vereinbarung zur Honorarhöhe erfolgt, nach Gegenstandswerten abzurechnen wäre. Wir werden Sie im Beratungsgespräch auch zu diesen Fragen ansprechen und sind sicher, eine für beide Seiten angemessene Vereinbarung erzielen zu können.