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Immobilienrecht & Grundstücksrecht

Was versteht man unter Immobilien- und Grundstücksrecht

Das Immobilien- und Grundstücksrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte, die sich insbesondere mit dem An- und Verkauf von Immobilien befassen, sowie mit der Belastung von Grundstücken zu tun haben. Es befasst sich daher hauptsächlich mit Rechtsnormen, die beim Erwerb, der Veräußerung und der Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zu beachten sind.

Das Immobilien- und Grundstücksrecht ist ein sehr weites Rechtsgebiet, da es sich nicht nur auf das Zivilrecht (Rechtsbeziehung von Privatpersonen untereinander), sondern auch auf das öffentliche Recht (Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und den Bürgern) erstreckt.

Typische Tätigkeitsfelder

Typische Tätigkeitsfelder, in denen wir Sie betreuen und unterstützen sind daher z.B.:

  • Überprüfung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen
  • Beteiligung und Vertretung vor, während und nach Vertragsabschlüssen
  • Vertragsmanagement im Zuge von Projektentwicklungen
  • Due Diligence Überprüfungen
  • Behördenvertretung
  • Behandeln von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen
  • Kontrolle von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen
  • Prüfung und Klärung nachbarrechtlicher Verhältnisse

Aufgrund der Vielfältigkeit des Rechtsgebiets ist die obige Aufzählung nicht abschließend. Rufen Sie gerne an und schildern Sie uns, worin wir Sie rechtlich beraten können.

Veröffentlichung von RA Dipl.-Ing. Sebastian Heene

Dipl.-Ing. Sebastian Heene

Absturzvermeidung in Bestands- und Neubauten

Brüstungshöhen, Bestandsschutz, Absturzgefährung.
Veröffentlicht im Beck Verlag, München

Architekten & Ingenieure

HOAI (Honorarordnung der Architekten und Ingenieure)

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