Öffentliches Baurecht
Was versteht man unter öffentlichem Baurecht?
Das öffentliche Baurecht befasst sich mit der Zulässigkeit, den Grenzen, der Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung. Es beschäftigt sich daher insbesondere mit der Prüfung der Genehmigungsbedürftig- und Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben.
Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Baurecht
Der Unterschied zum privaten Baurecht besteht darin, dass im öffentlichen Baurecht die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt wird, während das private Baurecht die Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten behandelt.
Typische Tätigkeitsfelder
Typische Tätigkeitsfelder, in denen wir Sie betreuen und unterstützen sind z.B.:
- Beratung öffentlich-rechtlicher Genehmigungsverfahren
- Kontaktaufnahme und Korrespondenz mit den zuständigen Behörden
- Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben
- Überprüfung von Baugenehmigungen, Nutzungsänderungsverfügungen bzw. Nutzungsuntersagungen
- Überprüfung von störenden Nachbarbauten
Veröffentlichung von RA Dipl.-Ing. Sebastian Heene
Absturzvermeidung in Bestands- und Neubauten
Brüstungshöhen, Bestandsschutz, Absturzgefährung.
Veröffentlicht im Beck Verlag, München
Architekten & Ingenieure
HOAI (Honorarordnung der Architekten und Ingenieure)
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