Privates Baurecht
Ein weites Feld: Vertragsprüfung, Baudurchführung, Streitigkeiten über Werklohn und über Mängel. Abnahme und Gewährleistung.
Bauen ist schwer. Richtig Bauen ist noch schwerer. Aber nicht nur technisch kann vieles schiefgehen, sondern auch juristisch und finanziell.
Das Private Baurecht befasst sich mit der Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmen oder Bauträger, oder zwischen Bauherr und Planern.
Je früher die Beratung ansetzt, desto eher gelingt es, Ihr Bauvorhaben konfliktfrei durchzuführen.
Wir können Ihnen helfen, die Gefahrenstellen zu erkennen und zu umgehen, bevor sie viulent werden.
Wir stehen Ihnen auch mit unserer einschlägigen Fachkompetenz als Mediator, Schlichter, Schiedsrichter oder Adjukator zur Verfügung. Dazu können wir auch Teams bilden, die die erforderlichen Kompetenzen bündeln, z.B. Sachverständige, Planer, Anwälte etc.
Schildern Sie uns Ihr Problem und fragen Sie uns, wie wir Sie in Ihrem Fall unterstützen können.
Veröffentlichung von RA Dipl.-Ing. Sebastian Heene
Absturzvermeidung in Bestands- und Neubauten
Architekten & Ingenieure
Verwandte Themen
-
Architektenrecht/ Ingenieurrecht
-
Wohnungseigentumsrecht (WEG)
-
Immobilienrecht & Grundstücksrecht
-
Öffentliches Baurecht