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Architekten- und Ingenieurrecht

Kompliziertes Zusammenspiel im Planungsvorgang

Die Planung größerer Bauvorhaben ist komplex. Eine Vielzahl von Planungs- und Baubeteiligten müssen im Zusammenspiel versuchen, das Bauvorhaben zum Gelingen zu bringen. Aber die Interessenlage ist unterschiedlich: während der Bauherr bestmögliche, mangelfreie und dauerhafte Leistung möchte, besteht das Interesse der Bauunternehmen in der Erzielung möglichst hoher Vergütung und Nachträge. Denn die preisliche Konkurrenzsituation der Angebotserstellung ist nach Erteilung des Bauauftrags erst einmal vorbei. Zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen stehen die Fachplaner. Der Architekt ist dabei eine halbe Stufe oberhalb der übrigen Fachplaner angesiedelt, deren Leistungen er fachlich in seine Planung zu integrieren und zu koordinieren hat. Der Architekt ist damit umfassender Sachwalter der Interessen des Bauherrn. Das birgt eine große Verantwortung und ebenso große Haftungsrisiken. Die Verantwortung des Architekten und der Fachplaner gegenüber dem Bauherrn ist nur gewährleistet, wenn er direkt vom Bauherrn beauftragt ist und bezahlt wird. Denn dann kann er uneingeschränkt Bauherrninteressen vertreten.