Bedeutung von Herstellervorschriften und Verarbeitungsvorgaben
Anleitung? Egal, haben wir immer schon so gemacht.
Eine Abweichung von den Hersteller- oder Verarbeitungsvorgaben begründet nicht automatisch einen Baumangel. Eine Verpflichtung zur Einhaltung von Herstellervorgaben muss extra vereinbart werden. Stets stillschweigend vereinbart ist allerdings die Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Deren Missachtung begründet einen Anscheinsbeweis für die Kausalität eines eingetretenen Schadens.
Das OLG Hamburg beschäftigt sich in seinem Urteil vom 07.02.2023 – 4 U 77/21 damit, ob ein Baumangel bereits durch Missachtung der Herstellervorgaben vorliegt.