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Blog

Eigentum vom Bauträger ohne vollständige Zahlung?

Eigentumsumschreibung trotz offener Restzahlung? Der Eigentumserwerb vom Bauträger

Die Besonderheit des Bauträgervertrages liegt darin, dass – anders als beim klassischen Bauvertrag – nicht nur die Errichtung des Bauwerks geschuldet ist, sondern zugleich auch die Verpflichtung besteht, dem Erwerber Eigentum am Grundstück zu verschaffen. So sieht es das Gesetz in § 650u BGB ausdrücklich vor.

Aus der Natur der Sache ergibt sich hier ein Spannungsverhältnis. Der Bauträger möchte das Eigentum grundsätzlich erst dann vollständig übertragen und die Grundbucheintragung bewilligen, wenn er im Gegenzug den vollständigen Kaufpreis für Grundstück und Bauleistungen erhalten hat. Der Erwerber hingegen hat ein berechtigtes Interesse daran, nicht in Vorleistung zu gehen, sondern den vollen Kaufpreis erst dann zu bezahlen, wenn das Bauwerk abnahmereif hergestellt und frei von wesentlichen Mängeln ist.

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Abnahme als Rettungsanker

„Abnahme als Rettungsanker“? – Ein gefährliches Spiel mit der Verjährung

Die Abnahme galt in der Praxis lange als taktisches Instrument: Geriet ein Bauvorhaben ins Stocken oder verweigerte der Unternehmer die Fertigstellung, erklärten Bauherren die Abnahme, um dadurch neue Gewährleistungsrechte auszulösen. Dieses Vorgehen – oft als „Abnahme als Rettungsanker“ bezeichnet – soll verhindern, dass Ansprüche ins Leere laufen.

Doch diese Strategie wankt. Gerichte und Literatur stellen zunehmend klar: Eine Abnahme kann keine bereits verjährten Herstellungsansprüche in neue Mängelrechte verwandeln.

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Widerrufsrecht beim Gartenbauvertrag

Widerrufsrecht bei Gartenbauvertrag: kein Werklohn bei fehlender Belehrung
(Landgericht Frankenthal, Urteil vom 15.04.2025 – 8 O 214/24)
Das LG Frankenthal hatte über die Klage eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf knapp 19.000 Euro Werklohn zu entscheiden. Der Unternehmer hatte auf zwei verwilderten Grundstücken Gartenbauarbeiten durchgeführt. Der Leistungsumfang, sowie die Vergütung wurden jeweils direkt auf dem Grundstück mit dem Verbraucher besprochen..

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Abnahme ohne Fertigstellung

 Abnahme ohne Fertigstellung – und warum die Mangelrüge die Verjährung nicht hemmt.
(OLG München, Beschluss vom 13.06.2024 – 20 U 1009/24 Bau)

Mit Beschluss entschied das OLG München, dass eine Abnahme auch vor vollständiger Fertigstellung möglich ist und eine bloße Mangelrüge die Verjährung von Mängelansprüchen nicht hemmt. Für Besteller und Bauunternehmer hat das erhebliche praktische Folgen.

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Bedeutung von Herstellervorschriften und Verarbeitungsvorgaben

Anleitung? Egal, haben wir immer schon so gemacht.

Eine Abweichung von den Hersteller- oder Verarbeitungsvorgaben begründet nicht automatisch einen Baumangel. Eine Verpflichtung zur Einhaltung von Herstellervorgaben muss extra vereinbart werden. Stets stillschweigend vereinbart ist allerdings die Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Deren Missachtung begründet einen Anscheinsbeweis für die Kausalität eines eingetretenen Schadens.

Anleitung

Das OLG Hamburg beschäftigt sich in seinem Urteil vom 07.02.2023 – 4 U 77/21 damit, ob ein Baumangel bereits durch Missachtung der Herstellervorgaben vorliegt.

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