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Formulare

Wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung in einem Fall betrauen möchten, können Sie sich die notwendigen Formulare zur Zeitersparnis hier direkt herunterladen und ausdrucken. Zusenden müssen Sie uns die Unterlagen allerdings zumindest falls zur Fallbearbeitung einseitige Willenserklärungen wie z. B. Kündigungen erforderlich sind auf jeden Fall postalisch, in anderen Fällen gerne per Fax oder Mail.

Anwaltsvollmacht

Wichtig für alle Bereiche ist, dass Sie uns im Falle einer Mandatserteilung eine Anwaltsvollmacht übersenden, weil wir diese zur Legitimierung bei der Gegenseite regelmäßig benötigen. Hierbei ist es wichtig, dass, soweit mehrere Personen Mandant sind oder entsprechende Vertretungsregelungen zu beachten sind, alle Beteiligten die Vollmacht unterzeichnen, da widrigenfalls Rechtsnachteile bei der Führung des Mandats die Folge sein könnten.


Terminvollmacht für den Fall Ihrer Verhinderung am persönlichen Erscheinen

Ist Ihr persönliches Erscheinen für einen gerichtlichen Verhandlungstermin angeordnet worden, können Sie für den Fall Ihrer Verhinderung uns mittels dieser speziellen Vollmacht nach § 141 ZPO bevollmächtigen. Die Erteilung dieser Vollmacht beinhaltet, dass Sie uns den Sachverhalt erschöpfend informiert haben und uns auch zum Abschluss eines Vergleichs bevollmächtigen (wobei dennoch angewiesen werden kann, keinen oder nur einen widerruflichen Vergleich abzuschließen). Sofern Ihr persönliches Erscheinen allerdings zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet wurde (also Ihre informatorische Anhörung erfolgen soll), empfiehlt es sich, persönlich zu erscheinen oder eine Terminverschiebung zu beantragen.