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Für Architekten

Architektenrecht für Architekten

Architektenrecht

Als Architekt, Tragwerksplaner/Statiker, Haustechnikplaner, Energieberater, Sonderfachmann oder anderer Fachplaner sind Sie täglich mit vielen rechtlichen Aspekten konfrontiert, die sich auf Ihre Arbeit auswirken.

Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!

Grundlagen des Architektenrechts

Das Architektenrecht ist ein wichtiger Teil des Baurechts und umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit der Planung, dem Bau und der Nutzung von Gebäuden und anderen Bauwerken verbunden sind. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Architekten, Fachplanern, Bauherren und anderen Baubeteiligten, sowie die Haftung und die Vergütung.

Architektenhaftung

Als Architekt oder Fachplaner erschöpft sich Ihre Pflicht nicht darin, die Baugenehmigung zu erzielen. Sie sind auch für die Planung und Überwachung von Bauvorhaben verantwortlich. Dies bedeutet auch, dass Sie für mögliche Fehler oder Mängel in Ihrer Arbeit haftbar gemacht werden können. Deshalb ist es wichtig, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die dich vor möglichen Schadensersatzansprüchen schützt. Aber in Wahrheit deckt die Architektenhaftpflichtversicherung wesentlich weniger von Ihrem Haftungsumfang als Sie glauben. Umso wichtiger ist es, vorab Bescheid zu wissen.

Ist es zu einem Schaden gekommen, ist es wichtig, schnell und richtig zu handeln. Zu schnell passiert es aus Leichtfertigkeit, dass der Versicherungsschutz aufs Spiel gesetzt wird. Folge kann die persönliche Haftung des Arcchitekten oder Fachplaners sein.

Architektenvertrag

Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Architekten und einem Bauherrn, in dem die Bedingungen der Zusammenarbeit festgelegt werden. Hierbei geht es unter anderem um die Leistung des Architekten oder Fachplaners, die Baukosten, die Vergütung, den Zeitrahmen und die Haftung. Es ist wichtig, dass der Vertrag alle Details und Bedingungen enthält, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihr Vertragspartner Ihnen faire Bedingungen vorschlägt.

Besonders wichtig ist für den Architekten, die von ihm zu erbringenden Leistungen so zu beschreiben, dass nur die erforderlichen Leistungen erbracht werden müssen, statt eines nach oben offenen Leistungskatalogs.

Ebenfalls von größter Bedeutung ist es, sich nicht auf Kostenobergrenzen oder einzulassen oder diese wenigstens so zu gestalten, dass die Konsequenzen einer Überschreitung sinnvoll geregelt werden können. Denn Schäden aus Kostenüberschreitungen sind bedingungsgemäß von der Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherungen ausgeschlossen.

Architektenhonorar

Das Honorar eines Architekten ist ein wichtiger Faktor bei der Zusammenarbeit mit Bauherren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Honorar zu berechnen, zum Beispiel nach Zeit- oder Pauschalhonorar. Es ist wichtig, dass das Honorar angemessen und fair ist, und dass es im Architektenvertrag klar definiert wird. Gerade das Honorarrecht ist für Auftraggeber, die nicht dauernd damit zu tun haben wirklich undurchschaubar.

Genauso wichtig ist es, die Honoraransprüche schnell durchzusetzen und zu sichern. Dafür gibt es mehrere rechtliche Instrumentarien, die je nach den Umständen des Einzelfalls zum Einsatz kommen können.

Fazit

Das Honorar eines Architekten ist ein wichtiger Faktor bei der Zusammenarbeit mit Bauherren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Honorar zu berechnen, zum Beispiel nach Zeit- oder Pauschalhonorar. Es ist wichtig, dass das Honorar angemessen und fair ist, und dass es im Architektenvertrag klar definiert wird. Gerade das Honorarrecht ist für Auftraggeber, die nicht dauernd damit zu tun haben wirklich undurchschaubar.

Genauso wichtig ist es, die Honoraransprüche schnell durchzusetzen und zu sichern. Dafür gibt es mehrere rechtliche Instrumentarien, die je nach den Umständen des Einzelfalls zum Einsatz kommen können.