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Für Auftrag­geber

Architektenrecht für Auftraggeber

Architektenrecht

Als Bauherr, der Architekten, Tragwerksplaner/Statiker, Haustechnikplaner, Energieberater, Sonderfachmann oder andere Fachplaner beauftragen will oder das bereits getan hat, sind Sie täglich mit vielen rechtlichen Aspekten der Vertragsgestaltung und der Vertragsausführung konfrontiert, die sich auf den Erfolg Ihres Bauvorhabens auswirken.

Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!

Grundlagen des Architektenrechts

Das Architektenrecht ist ein Teil des Baurechts und umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit der Planung, dem Bau und der Nutzung von Gebäuden und anderen Bauwerken verbunden sind. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Architekten, Fachplanern, Bauherren und anderen Baubeteiligten, sowie die Haftung und die Vergütung.

Architektenhaftung

Der Architekt oder Fachplaner ist nicht nur verpflichtet, die Baugenehmigung zu erzielen. Er sind auch für die Planung und Überwachung Ihres Bauvorhabens verantwortlich. Dies bedeutet auch, dass er für mögliche Fehler oder Mängel seiner Arbeit haftbar gemacht werden kann.

Vorteil für den Bauherrn ist, dass wegen des Bestehens einer verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung des Architekten oder Fachplaners ein Insolvenzrisiko im Haftungsfall praktisch nicht besteht. Deshalb ist es häufig sinnvoll, den Planer vordringlich in Anspruch zu nehmen, wenn sich ein Mangel bereits am Bauwerk realisiert hat.

Architektenvertrag

Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Architekten und einem Bauherrn, in dem die Bedingungen der Zusammenarbeit festgelegt werden. Hierbei geht es unter anderem um die Leistung des Architekten oder Fachplaners, die Baukosten, die Vergütung, den Zeitrahmen und die Haftung. Es ist wichtig, dass der Vertrag alle Details und Bedingungen enthält, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihr Vertragspartner Ihnen faire Bedingungen vorschlägt. Wer hier als Auftraggeber Fehler macht, kann erhebliche Nachteile erleiden, beispielsweise im Falle vorzeitiger Vertragskündigung.

Architektenhonorar

Das Honorar eines Architekten ist ein wichtiger Faktor bei der Zusammenarbeit mit dem Bauherrn. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Honorar zu berechnen, zum Beispiel nach Zeit- oder Pauschalhonorar. Es ist wichtig, dass das Honorar angemessen und fair ist, und dass es im Architektenvertrag klar definiert wird. Gerade das Honorarrecht ist für Auftraggeber, die nicht dauernd damit zu tun haben wirklich undurchschaubar. Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) hat heute nur noch Empfehlungscharakter, gibt aber Indizien dafür, welche Honorare der Gesetzgeber als angemessen erachtet.

Fazit

Das Architektenrecht ist ein komplexes Thema, das viele Aspekte des Verhältnisses zwischen Bauherrn und Architekten betrifft. Es ist wichtig, sich mit den grundlegenden rechtlichen Aspekten vertraut zu machen und bei Bedarf professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Guter Rat ist nicht unbedingt teuer. Teurer ist es jedenfalls, Fehler zu machen.