Finanzielle Gründe: Wenn es zu finanziellen Problemen kommt, z.B. Zahlungsunfähigkeit oder Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, kann der Unternehmer einen Baustopp vornehmen werden, bis die finanziellen Angelegenheiten geklärt sind. Ob zurecht oder zu Unrecht die Arbeiten eingestellt wurden, entscheidet, wer an die andere Vertragspartei Schadensersatz zu leisten hat.
Häufig ist es sinnvoll, eine zumindest vorläufige Regelung zu vereinbaren, die zumindest den Fortgang des Bauvorhabens sicherstellt.