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Für Bauherren

Bauverfügung für Bauherren

Bauverfügung

Im Rahmen einer umfangreichen Neugestaltung des zivilen Baurechts hat sich der Gesetzgeber 2018 der Problematik angenommen, dass bei Streitigkeiten während der Durchführung von Bauvorhaben ein funktionierender einstweiliger Rechtsschutz zuvor nicht existierte.

Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!

Durchsetzung von Änderungs­anweisungen gegenüber unwilligen Baufirmen

Einstweiliger Rechtsschutz, der auf Leistung der Baufirmen gerichtet ist, war bei laufender Baustelle kaum jemals zu erlangen. Folge war häufig eine Pattsituation, in der der Bauherr Leistungen verlangt, aber nicht bezahlen will, weil er meint, diese seien sowieso geschuldet. Oder der Unternehmer droht mit Arbeitseinstellung, weil Nachträge nicht gezahlt oder beauftragt werden.

Inzwischen schuf der Gesetzgeber ein Anweisungsrecht des Bauherrn (§ 650 b BGB), allerdings auch einen vorläufigen Anspruch des Unternehmers auf Abschlagszahlung dafür.

Um das Anweisungsrecht des Auftraggebers durchzusetzen, wurde die sogenannte Bauverfügung als § 650 d BGB ins Gesetz aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine besondere Art der einstweiligen Verfügung, die vorläufige Regelungen schaffen soll, um den Fortgang von Baustellen auch bei Streitigkeiten sicherzustellen.

Der Interessenausgleich soll einerseits dadurch gewährt werden, dass ein gesetzlicher Richter, also eine wirklich neutrale Person entscheidet, und ferner dadurch, dass auch Liquiditäts- und Sicherungsinteressen der jeweils anderen Vertragspartei berücksichtigt werden können.

Die Eilbedürftigkeit muss für einen solchen Antrag auf Erlass einer Bauverfügung nicht nachgewiesen werden, was den einstweiligen Rechtsweg deutlich erleichtert.

Unsere Leistungen für Bauherren

Unser erfahrenes Team von Juristen und Baufachleuten unterstützt Bauunternehmen bei allen Fragen rund um das Thema einstweilige Bauverfügung nach § 650 d BGB. Wir helfen Ihnen, eine einstweilige Bauverfügung zu erreichen und Ihre Bauprojekte erfolgreich umzusetzen. Gleichzeitig begleiten wir Sie bei der Durchführung von Bauprojekten und helfen Ihnen, rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen.

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