Die letzte Pflicht, die einen Bauträger nach Fertigstellung des Vertragswerkes trifft, ist die Zustimmung zur Eigentumsumschreibung auf den Käufer. Es kommt leider nicht selten vor, dass sich Bauträger weigern, die Eigentumsumschreibung vorzunehmen, bis der Käufer den kompletten Kaufpreis für das Vertragswerk an den Bauträger bezahlt hat. Sehr häufig geschieht das wegen bestehender Mängel zu Unrecht.
Dem Käufer stehen am Restkaufpreis allerdings regelmäßig Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Mängeln zu weshalb er nicht verpflichtet ist, den vollen Kaufpreis vor einer Eigentumsumschreibung durch die Bauträgerin zu bezahlen. Eine Möglichkeit, diese Pattsituation aufzulösen, soweit eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, ist die Eigentumsumschreibungsklage.
Eine Eigentumsumschreibungsklage ist eine juristisch anspruchsvolle Klage, die eingereicht wird, um die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder einer Immobilie an den Käufer zu erlangen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat von einem erfahrenen Anwalt für Bau- und Immobilienrecht einzuholen, wenn Sie mit einer Eigentumsumschreibungsklage konfrontiert sind oder eine solche Klage einreichen müssen.
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