Die letzte Pflicht, die einen Bauträger nach Fertigstellung des Vertragswerkes trifft, ist die Zustimmung zur Eigentumsumschreibung auf den Käufer. Es kommt leider nicht selten vor, dass sich Bauträger weigern, die Eigentumsumschreibung vorzunehmen, bis der Käufer den kompletten Kaufpreis für das Vertragswerk an den Bauträger bezahlt hat. Sehr häufig geschieht das wegen bestehender Mängel zu Unrecht.
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