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Genehmi­gungs­verfahren

Genehmigungsverfahren

Definition und Ablauf

Ein baurechtliches Genehmigungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, das erforderlich ist, wenn jemand ein Bauvorhaben durchführen möchte. Da die entsprechenden Vorschriften dem Recht der Länder unterliegen, kann das Verfahren von Bundesland zu Bundesland variieren.

Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!

Im Allgemeinen umfasst das behördliche Genehmigungsverfahren aber folgende Schritte:

  • Stellung des Bauantrages: Der Antragsteller stellt einen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde. Der Antrag muss alle erforderlichen Informationen und Unterlagen enthalten, wie z.B. Baupläne, Baukostenberechnungen, Baubeschreibung, Lageplan etc.
  • Prüfung des Bauantrags: Die zuständige Baubehörde prüft den Bauantrag auf Vollständigkeit und Plausibilität. Im Anschluss wir das beantragte Bauvorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den baurechtlichen Vorschriften z.B. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, sowie dem Denkmalschutzrecht geprüft.
  • Entscheidung der zuständigen Baubehörde: Die Baubehörde entscheidet über den Bauantrag und teilt dem Antragsteller die Genehmigung oder die Ablehnung schriftlich mit. Oft sind mit der Genehmigung Auflagen und Bedingungen verbunden, die der Bauherr im Zuge des Bauvorhabens erfüllen muss.

Kontakt zur Baubehörde

Da das baurechtliche Genehmigungsverfahren je nach Art des Bauvorhabens, der Lage des Grundstücks und den örtlichen Bauvorschriften variieren kann, empfiehlt es sich, sich frühzeitig mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung zu setzen, um alle erforderlichen Schritte zu klären.

Bei Streit über die rechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens, und/ oder der nachbarlichen Baugenehmigung empfiehlt es sich ebenfalls möglichst schnell juristischen Rat einzuholen, da die Anfechtungsfrist einer nachbarlichen Baugenehmigung lediglich einen Monat nach der Zustellung beträgt.