Auch während der Bauphase unterliegen Bauträger und Bauunternehmer der Pflicht sicherzustellen, dass das Vertragswerk mangelfrei und nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wird.
Treten bereits während der Bauphase erkennbar Mängel auf, können diese von einem Erwerber gegenüber dem Bauträger oder Bauunternehmer gerügt und der Bauträger oder Bauunternehmer zur Beseitigung aufgefordert werden.
Für die Beurteilung, ob eine Leistung des Bauträgers mangelfrei ist oder nicht, empfiehlt sich die Heranziehung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, die bereits während der Bauphase Begehungen der Baustellung und eine Bewertung der Bausubstanz vornehmen können.
Die justitia PartGmbB arbeitet dabei eng mit dem von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden Dipl.-Ing. Andreas Heene zusammen. Diese Kooperation hat sich in der Vergangenheit als sehr effizient erwiesen, da die Kommunikationswege kurz und unkompliziert gehalten werden.
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