Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist neben dem Verwaltungsakt eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird.
Das Wesensmerkmal des öffentlich-rechtlichen Vertrages besteht darin, dass die Behörde (= Verwaltung) und der Bürger gleichberechtigt handeln. Dies ist bei anderen Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung anders, denn hier handelt die Behörde einseitig gegenüber dem Bürger. Anwendung findet der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Großteil dort, wo die Verwaltung von der Kooperation des Bürgers abhängig ist. Die ist zum Beispiel im Bereich des Städtebaurechts und der Projektentwicklung der Fall.
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