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Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Definition des Öffentlich-rechtlichen Vertrag

Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist neben dem Verwaltungsakt eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird.

Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!

Das Wesensmerkmal des öffentlich-rechtlichen Vertrages besteht darin, dass die Behörde (= Verwaltung) und der Bürger gleichberechtigt handeln. Dies ist bei anderen Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung anders, denn hier handelt die Behörde einseitig gegenüber dem Bürger. Anwendung findet der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Großteil dort, wo die Verwaltung von der Kooperation des Bürgers abhängig ist. Die ist zum Beispiel im Bereich des Städtebaurechts und der Projektentwicklung der Fall.

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