Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist neben dem Verwaltungsakt eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!