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Rechtsanwaltsfachangestellte

Die Qualifikation als Rechtsanwaltsfachangestellte setzt eine mehrjährige Ausbildung voraus. Dabei werden unter anderem umfassende Kenntnisse im materiellen Recht erworben, sowie im Verfahrens- und Kostenrecht.

Die vielseitige Tätigkeit von Rechtsanwaltsfachangestellten reicht vom dienstleistungsorientierten Umgang mit Mandanten und Dritten, der Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, eigenverantwortlicher Bearbeitung sämtlicher Zwangsvollstreckungsangelegenheiten, Organisation, Bearbeitung von Kostenfestsetzungsverfahren, selbständigem Umgang mit Rechtsschutzversichereren und vieles anderes mehr.

Die Rechtsanwaltsfachangestellten sind häufig der erste Anprechpartner des Mandanten in der Kanzlei.

Kurz gesagt: Die Tätigkeit einer Rechtsanwaltsfachangestellten ist eine wertvolle und unentbehrliche Dienstleistung im Rahmen der Mandatsführung, die zum erfolgreichen Gelingen sehr beiträgt. 

Qualifikationen

  • Rechtsanwaltsfachangestellte