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Für Bauträger

Teilungserklärung für Bauträger

Teilungserklärung für Bauträger

Die Bedeutung von Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Baubeschreibung wird von vielen Bauträgern unterschätzt. Sehr oft werden Standardformularregelungen aus den Notariaten verwendet. Das rächt sich häufig. Denn unwirksame Regelungen können erhebliche finanzielle Nachteile des Bauträgers verursachen. Wir sind spezialisiert auf alle rechtlichen Fragen rund um Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und die Probleme im Zusammenhang mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums. 

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ziele rechtssicher zu bewältigen!

Teilungserklärung und Gemeinschafts­ordnung

Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung sind wichtige Bestandteile beim Verkauf von Eigentumswohnungen durch Bauträger. Wir beraten Sie bei der Erstellung dieser Dokumente und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Wohnungseigentümern.

Abnahme des Gemeinschafts­eigentums

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist ein wichtiger Bestandteil beim Bau von Mehrfamilienhäusern. Es ist für Bauträger heute ausgesprochen schwierig, eine vollständige Abnahme aller Erwerber zu erreichen. Auch sind zahlreiche Klauseln zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums von den Gerichten für unwirksam erklärt worden. Wir beraten Sie bei der Abnahme der Wohnungkäufer. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Wohnungseigentümern.

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Wohnungseigentümern
  • Unterstützung bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Kontakt

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder um ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Abnahmen des Gemeinschaftseigentums für Wohnungseigentümergemeinschaften.