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Vorbe­reitung der Abnahme und Zahlung der Fertig­stellungs­rate

Vorbereitung von Abnahme und Zahlung der Fertigstellungsrate

Vorbereitung des Abnahmetermins

Im Baurecht markiert die Abnahme der Leistung einen wichtigen Zeitpunkt der Bauphase, da an die Abnahme der Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht viele Rechtsfolgen geknüpft sind. Daher sollte ein gemeinsamer Abnahmetermin des Sonder- sowie des Gemeinschaftseigentums im Vorfeld an besten mit einem Sachverständigen für Baumängel gut vorbereitet werden.

Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!

Die Vorbereitung erfordert sorgfältige Planung und Dokumentation, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte des Bauvorhabens angemessen berücksichtigt werden. Hier sind einige Schritte, die Sie bei der Vorbereitung einer solchen Abnahme beachten sollten:

  • Frühzeitige Beauftragung des Sachverständigen: Stellen Sie sicher, dass Sie den Sachverständigen frühzeitig beauftragen, damit er genügend Zeit hat, sich mit den Plänen, technischen Spezifikationen und anderen relevanten Unterlagen vertraut zu machen und überhaupt einen Termin an dem Tag Ihrer Abnahme hat.
  • Vor-Ort-Besichtigung: Planen Sie vor dem Abnahmetermin eine Vor-Ort-Besichtigung des Bauvorhabens mit dem Sachverständigen. Dadurch kann er sich ein umfassendes Bild von der Baustelle machen und potenzielle Mängel oder Probleme direkt erkennen und in einem Begehungsprotokoll festhalten.
  • Klare Vereinbarungen treffen: Legen Sie im Vorfeld klare Vereinbarungen mit dem Sachverständigen fest. Definieren Sie den Umfang seiner Aufgaben, den Zeitrahmen für die Abnahme und die Kosten seiner Dienstleistungen.
  • Bereitstellung aller relevanten Dokumente: Stellen Sie dem Sachverständigen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, wie Baupläne, technische Zeichnungen, Verträge, Arbeitsaufträge, Baubeschreibungen und eventuelle Änderungsanträge.
  • Vorbereitung von Fragen: Bereiten Sie im Voraus Fragen vor, die Sie dem Sachverständigen während der Abnahme stellen möchten. Stellen Sie sicher, dass diese Fragen alle relevanten Aspekte des Bauvorhabens abdecken.
  • Dokumentation der Abnahme: Stellen Sie sicher, dass alle Feststellungen, Beobachtungen und Ergebnisse der Abnahme sorgfältig durch Sie oder den Sachverständigen dokumentiert werden. Fotografieren Sie gegebenenfalls Mängel oder Unstimmigkeiten, um sie später besser nachvollziehen zu können und halten diese in einem Abnahmeprotokoll fest.
  • Offene Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten offen und kooperativ miteinander kommunizieren. Eine offene Diskussion über Mängel und Probleme ermöglichen es, Lösungen zu finden und eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Die Vorbereitung einer Abnahme im Baurecht mit einem Sachverständigen erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination, um eine fundierte Bewertung des Bauvorhabens zu erhalten und mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten und erfahrenen Sachverständigen ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Die justitia PartGmbB arbeitet dabei eng mit dem von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden Dipl.-Ing. Andreas Heene zusammen. Diese Kooperation hat sich in der Vergangenheit als sehr effizient erwiesen, da die Kommunikationswege kurz und unkompliziert gehalten werden.

Zahlung der Fertigstellungsrate

Die Fertigstellungsrate ist meistens ein Teil des vereinbarten Kaufpreises, die nach Bezugsfertigstellung des Vertragsobjekts und meistens auch nach erfolgter Abnahme fällig wird. Die genauen Bedingungen für die Fälligkeit der Fertigstellungsrate werden in der Regel allerdings im Vertrag festgelegt und können je nach Vereinbarung variieren. Aber nicht alles, was im Vertrag steht, ist auch wirksam. So ist zumeist unzulässig, die Besitzübergabe von der Abnahme abhängig zu machen.

Fazit

Es ist wichtig, dass die genauen Bedingungen für die Fälligkeit der Fertigstellungsrate im Bauvertrag oder Bauträgervertrag klar und eindeutig festgelegt werden, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich, einen qualifizierten Anwalt oder Fachmann für Baurecht hinzuzuziehen, um den Vertrag sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Zahlungsbedingungen überhaupt wirksam sind. Selbst notarielle Urkunden enthalten häufig unwirksame Klauseln.

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