Im Baurecht markiert die Abnahme der Leistung einen wichtigen Zeitpunkt der Bauphase, da an die Abnahme der Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht viele Rechtsfolgen geknüpft sind. Daher sollte ein gemeinsamer Abnahmetermin des Sonder- sowie des Gemeinschaftseigentums im Vorfeld an besten mit einem Sachverständigen für Baumängel gut vorbereitet werden.
Die Vorbereitung erfordert sorgfältige Planung und Dokumentation, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte des Bauvorhabens angemessen berücksichtigt werden. Hier sind einige Schritte, die Sie bei der Vorbereitung einer solchen Abnahme beachten sollten:
Die Vorbereitung einer Abnahme im Baurecht mit einem Sachverständigen erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination, um eine fundierte Bewertung des Bauvorhabens zu erhalten und mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten und erfahrenen Sachverständigen ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Die justitia PartGmbB arbeitet dabei eng mit dem von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden Dipl.-Ing. Andreas Heene zusammen. Diese Kooperation hat sich in der Vergangenheit als sehr effizient erwiesen, da die Kommunikationswege kurz und unkompliziert gehalten werden.
Die Fertigstellungsrate ist meistens ein Teil des vereinbarten Kaufpreises, die nach Bezugsfertigstellung des Vertragsobjekts und meistens auch nach erfolgter Abnahme fällig wird. Die genauen Bedingungen für die Fälligkeit der Fertigstellungsrate werden in der Regel allerdings im Vertrag festgelegt und können je nach Vereinbarung variieren. Aber nicht alles, was im Vertrag steht, ist auch wirksam. So ist zumeist unzulässig, die Besitzübergabe von der Abnahme abhängig zu machen.
Es ist wichtig, dass die genauen Bedingungen für die Fälligkeit der Fertigstellungsrate im Bauvertrag oder Bauträgervertrag klar und eindeutig festgelegt werden, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich, einen qualifizierten Anwalt oder Fachmann für Baurecht hinzuzuziehen, um den Vertrag sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Zahlungsbedingungen überhaupt wirksam sind. Selbst notarielle Urkunden enthalten häufig unwirksame Klauseln.
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