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Keine Gewährleistung mehr ohne vorherige Abnahme!

Der BGH zwingt die Bauherrn zur Abnahme erheblich mangelhafter Leistungen

Eine umwälzende Änderung der Rechtsprechung hat der BGH in drei Urteilen vom 19.01.2017 vorgenommen. Künftig soll es im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung Gewährleistungsrechte, z. B. Nacherfüllung, Kostenvorschuss, Schadensersatz statt der Mangelbeseitigung oder Minderung nicht mehr geben, wenn vom Bauherrn  zuvor abgenommen wurde.

„Die juristische Aufarbeitung der kaum absehbaren Folgen dieser Entscheidung wird Jahre dauern. Das sieht sogar der BGH selbst so" 

Dipl.-Ing. Sebastian Heene, Rechtsanwalt + Bauingenieur, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

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