Teilkündigung: oft versucht, doch selten erreicht
Augen auf bei der Vertragsbeendigung
Der VOB/B-Vertrag ist ein Standardvertragsklauselwerk für Bauleistungen, das auf die Besonderheiten des Bauwesens zugeschnitten ist. Im Rahmen dieses Vertrags ist es möglich, eine Teilkündigung aus wichtigem Grund zu erklären. Allerdings muss die Teilkündigung auf einen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistung beschränkt sein, um wirksam zu sein. Im vorliegenden Fall ging es um einen Auftrag für Dachdeckerarbeiten an einem Justizzentrum, das aus mehreren Gebäuden bestand. Der Auftraggeber hatte eine Teilkündigung für die noch ausstehenden Arbeiten an einem bestimmten Bauteil sowie für einen Verbindungsgang zwischen zwei Bauteilen ausgesprochen. Der Auftragnehmer erhob Klage auf Feststellung, dass die Kündigung nicht berechtigt sei. Das Landgericht gab der Klage statt, doch das OLG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 08.12.2022 anders.